Das gesetzliche Qualitätssicherungsverfahren ambulante Psychotherapie ist ein Verfahren im Rahmen der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsrichtlinie (DeQS-RL) des gemeinsamen Bundesausschuss (g-BA). Zur Durführung des Verfahrens müssen betroffene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie betroffene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einen, durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), spezifizierten Datensatz dokumentieren und an die Datenannahmestelle ihrer Kassenärztlichen Vereinigung exportieren.
Dokumentation und Export müssen elektronisch mit einer QS-Dokumentationssoftware erfolgen.
Zur reibungslosen Umsetzung des neuen Verfahrens innerhalb unseres Unternehmens haben wir am 14.03.2023 die Geschäftsstelle Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie eingerichtet.
Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle zählen u.a.:
Die von uns entwickelte Software ist eine unabhängige Lösung die alle richtlinienrelevanten Bereiche abdeckt.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie die Seite unserer Geschäftsstelle: https://www.qs-apsy.de/
oder kontaktieren Sie uns persönlich: Kontakt